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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bestellungen
Alle Bestellungen werden nur zu unseren Allgemeinen Lieferungs- und Verkaufsbedingungen angenommen. Abweichungen hiervon sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Lieferungsbedingungen an. Bei Sonderanfertigungen sind Mengenabweichungen von bis zu 20% möglich und werden vom Käufer anerkannt.

2. Preise
Es werden die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Alle Preise sind netto, ohne Mehrwertsteuer.

3. Lieferung
Die gültigen Lieferkonditionen entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen Preislisten.

4. Zahlung
Die gültigen Zahlungskonditionen entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen Preislisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

5. Lieferverzug
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Etwas anderes gilt nur, wenn die Einhaltung eines Liefertermins ausdrücklich von uns bestätigt wurde. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
Alle außerhalb unseres Machtbereichs liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Energie- und Rohstoffmangel, Beschaffungsschwierigkeiten bei Produktionswaren sowie für Ersatzteile von Maschinen, Verkehrsstörungen, Behinderungen des Geld- und Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse und Verfügungen von höherer Hand) gelten als höhere Gewalt und befreien uns während der Dauer dieses Zustandes von der Lieferpflicht.
Sie berechtigen uns außerdem, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer bei Bestellung von Normalware berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt jedoch nicht bei Bestellung von Sonderartikeln. Hier ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren Schadenersatzforderungen wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen.

6. Mängel
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit der Ware oder Fehlmengen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch nach 8 Wochen anzuzeigen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum der Verkäuferin bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer und seiner Konzernunternehmen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet für die Verkäuferin. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Vorbehaltskäuferin. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren durch den Käufer, wird die Verkäuferin Miteigentümerin an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Waren zu den fremden verarbeiteten.
Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Der Käufer verwahrt das Eigentum und Miteigentum der Verkäuferin unentgeltlich.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Verkäuferin hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegenüber Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrage.
Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.
Die Verkäuferin muss die ihr zustehenden Sicherungen insoweit nach Ihrer Wahl freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt.

8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Todtnau.

9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand vereinbart: bei Streitwerten bis € 5000,– Schönau/Schw., über € 5000,– das Landgericht Freiburg/ Breisgau.

10. Exportgeschäft
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen BGBL73 I S 856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBL 73 I S 868) ist ausgeschlossen.

11. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen aus den Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen insgesamt nicht.
Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bedingungen durch neue, wirksame, die dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen, zu ersetzen. Die genannten Maße sind grundsätzlich ca-Angaben. Abweichungen davon, sowie Farbänderungen, müssen wir uns vorbehalten.

Ein sachgemäßes Handling aller Bürsten sorgt für längere Lebensdauer.

Kontakt

Bürstenfabrik Keller GmbH
Johann-Baptist-Keller-Str. 1
DE-79674 Todtnau

Tel.: +49 7671 9118-0
Fax: +49 7671 9118-50
E-Mail: info@keller-buersten.de